Für das Ausstellen eines neuen Ausweises für Bürger Turkmenistans in Verbindung mit einer Namensänderung (Vor-,Nach- oder Zweitname) sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf die eingerichtete Form (wird beigefügt)
- Autobiografie.
- Geburtsurkunde des Antragsstellers.
- Heiratsurkunde.
- Ausweis.
- Geburtsurkunde minderjähriger Kinder des Antragstellers, soweit minderjährige Kinder vorhanden.
- Unterlagen, die die Gründe bezeugen, in Verbindung der, vom Antragsteller, verlangten Namensänderung (Vor-,Nach- sowie Zweitname).
- Bescheinigung über die Abwesenheit einer Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland mit einer beglaubigten russischen Übersetzung.
- Meldebescheinung der seiner Wohnadresse und anderen Familienmitgliedern.
- Drei Farbbilder in Maße 3.5 x 4.5 cm, streng in Vorderansicht.
- Muster der Unterschrift auf einem leeren Blatt Papier. Die mit allen übrigen Unterschriften übereinstimmen müssen.
- Vorfrankierten Briefumschlag mit Rücksendeadresse (3,60 EUR).
- Quittung über die Bezahlung. Die konsularischen Gebühren betragen 45 EUR.
- Unterlagen, die in deutscher Sprache geschrieben sind, müssen beglaubigt auf Russisch übersetzt werden.
Bankverbindung der Botschaft: nach der Anfrage bei der Botschaft
konsulat@botschaft-turkmenistan.de
Adresse der Botschaft:
Botschaft von Turkmenistan
Behrenstrasse 42,
10117 Berlin
Öffnungszieten:
Mo, Di, und Do, Fr.
ab 9:00 bis 12:00 Uhr
Gesprächzeiten per Tel:
Di, Mi und Do
ab 14:00 bis 17:00 Uhr
tel: (030) 30102451
fax: (030) 30102453
Zur allgemeinen Information, informieren wir Sie darüber, dass die Ausstellung des turkmenischen Nationalpasses zwischen 5 - 10 Monaten dauert.